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Dipl. Betriebswirt (FH) / Steuerberater

Gerhard Mauer

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September 2015

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2015
  • Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nur bei Verwendung des Darlehens für die Einkünfteerzielung
  • Bei Eigenbedarfskündigung ist nur weit überhöhter Wohnbedarf rechtsmissbräuchlich
  • Autorenlesung kann theaterähnlich sein und damit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen
  • Kein Vorsteuerabzug aus bei Umtausch erstellter Rechnung
  • Behandlung veruntreuter Fremdgelder
  • Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und Einkünften aus selbständiger Arbeit im EDV-Bereich
  • Veräußerungsgewinne von Betriebsvermögen sind auch bei nicht abzugsfähiger AfA zu versteuern
  • Anteil an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II
  • Auswirkung von Verrechnungskonten zwischen zwei Betrieben eines Unternehmers auf die Höhe des Betriebsvermögens bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags für einen der Betriebe
  • Keine Entgeltfortzahlung während bloßer Erholungskur ohne medizinische Notwendigkeit
  • Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung eines Alleingesellschafters einer GmbH
  • Anspruch auf den Pflegepauschbetrag nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit

Blitzlicht_09-2015_WEB.pdf1370.46kb


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